BEDINGUNGEN
- Für die Inanspruchnahme aller Dienstleistungen von EXTREM-Felle ist es Grundvoraussetzung, dass für den Hund sowie auch für den/die Halter*in (ggf. auch für
die Person, die statt des/der Halters*in die Leistung in Anspruch nimmt) eine gültige Hundehaftpflichtversicherung/Haftpflichtversicherung vorliegt.
- Der/die Halter*in haftet für alle durch ihn selbst oder seinen Hund oder durch Dritte verursachten Schäden. Auch für Schäden, die an Dritten verursacht
werden.
- Erforderlich ist es, dass der/die Halter*in einen ausreichenden Impfschutz für den Fall von Verletzungen hat (z. B. Tetanus).
- Jedes teilnehmende Tier benötigt vor Inanspruchnahme der Dienstleistung einen gültigen Impfschutz (Grundimmunisierung, Tollwut).
- Der/die Halter*in soll dem/der Trainer*in vor Beginn des Trainings/Inanspruchnahme der Dienstleistung/des Angebots über mögliche ärztliche Therapien
(Medikamentengabe, Physiotherapie u. a.) an Halter*in und Hund informieren. Sollten durch ein Versäumnis Schäden/gesundheitliche Schäden/Vermögensschäden oder Sachschäden an Hund und Halter*in
entstehen, übernimmt EXTREM-Felle keine Haftung für die entstandenen Schäden.
- Daher gilt ebenso (auch ergänzend zu 5)), dass EXTREM-Felle keinerlei Haftung für Personenschäden oder Vermögensschäden sowie Sachschäden, die möglicherweise durch
die Anwendung und/oder Ausführung der angeleiteten und/oder durchgeführten Übungen entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt sowohl für teilnehmende Tiere sowie auch für den/die
Halter*in. Der/die Halter*in hat außerdem dafür Sorge zu tragen, die von ihm/ihr ggf. für die Dienstleistung zur Unterstützung bestellten, weiteren teilnehmenden Personen über diesen
Haftungsausschluss hinreichend zu informieren.
- Alle von EXTREM-Felle gegebenen Empfehlungen sowie auch in und während der Inanspruchnahme der Dienstleistung/des Angebots durch den/die Halter*in sind unverbindlich.
Die Umsetzung der Empfehlungen sowie auch des Trainings erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Haftung und Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber EXTREM-Felle sind ausgeschlossen.
Für Unfälle, Schäden und etwaige Folgen, die der Hund aufgrund der gegebenen Empfehlungen/des Trainings verursacht, ist allein der/die Halter*in verantwortlich.
- Der Erfolg der Dienstleistungen/des Angebots (Training u. a.) hängt stark vom Halter*in und/oder der statt dessen teilnehmenden Person ab, EXTREM-Felle kann
deshalb keinerlei Erfolgsgarantie geben.
- Sollte ein/e Training/Dienstleistung/Angebot aus triftigen Gründen nicht bis zum Ende fortgesetzt werden können, behält sich EXTREM-Felle vor, die
Durchführung bzw. das Fortsetzen der Dienstleistung/des Angebots nach eigenem Ermessen abzubrechen. Bereits entrichtete Beträge für Folgetermine werden zurückerstattet. EXTREM-Felle ist berechtigt,
Hunde/Hundehalter*innen, die sich nicht an die Anweisungen halten oder Hunde/Hundehalter*innen, die den Übungsbetrieb erheblich stören/gefährden, ggf. des Platzes zu verweisen.
- Die Kosten für die vereinbarten Dienstleistungen/Angebote sind grundsätzlich im Voraus (vor Ort) zu entrichten. Die Zahlung der Beträge erfolgt in der
Regel in bar gegen Quittung/Rechnung. In Ausnahmefällen kann sich EXTREM-Felle auch mit einer Überweisung der Zahlung/en einverstanden erklären. Die Überweisung muss in diesem Fall jeweils noch
am selben Tag, spätestens jedoch am Folgetag erbracht werden, bei Seminaren/Workshops/Vorträgen/Kursen ist im Voraus zu überweisen. Zahlungseingang auf dem Konto von EXTREM-Felle im Falle einer
Überweisung ist die übliche Transferzeit der Bank. Die Preise der Seminare/Workshops/Vorträge/Kurse variieren und werden jeweils separat bekannt gegeben. Die
regulären Preise sind der Webseite zu entnehmen. Die Zahlung berechtigt nur zur Teilnahme am gebuchten Angebot und ist nicht auf andere Angebote übertragbar. Nur
nach individueller Absprache mit EXTREM-Felle ist dies in Ausnahmefällen möglich.
- Termine zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen/Angeboten durch den Kunden (Halter*in) sind verbindlich vereinbart und begründen einen Auftrag des Kunden
(Halter*in) an EXTREM-Felle. Sollten Termine vom Kunden (Halter*in) nicht wahrgenommen werden, ist ein Anspruch auf ein Ausfallhonorar für EXTREM-Felle begründet. Die Höhe des
Ausfallhonorars entspricht dabei 50 % der Kosten für die konkret vereinbarten Dienstleistungen/Angebote. Das Ausfallhonorar von 50 % kommt zum tragen, sollte ein Termin bis spätestens 24 Std. vor
Beginn eines vereinbarten Termins abgesagt werden. Das Nichterscheinen oder verspätete Absage sowie vorzeitiger Abbruch eines Dienstleistung/Angebots verleiht keinen
Anspruch auf Zurückzahlung der Teilnahmegebühr, ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht. Ausgenommen ist die krankheitsbedingte Nichtteilnahme des Hundes oder dessen Tod. Bei nicht Erscheinen oder
Absage weniger als eine Stunde vor Termin wird Ihnen bei einem vereinbarten Trainingstermin die komplette Stunde in Rechnung gestellt. Es sei denn, die Absage erfolgt aus Gründen, welche dem Kunden
eine rechtzeitige Absage unmöglich gemacht hat, wie z. B. eine plötzlich eingetretene Verletzung des Hundes. Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung auf eine dritte Person ist nur nach
individueller Absprache mit dem/den Trainer/n möglich.
- Für die Durchführung eines Trainings bei Problemverhalten ist es erforderlich, vor Trainingsbeginn eine Beratung durchzuführen. Im Anschluss an diesen
Beratungs- termin wird EXTREM-Felle dem Kunden (Halter*in) einen Trainingsvorschlag machen, den der Kunde (Halter*in) annehmen oder ablehnen kann. Im Falle einer Annahme des Vorschlags für ein
Training vereinbart EXTREM-Felle Folgetermine für Trainingstage mit dem Kunden (Halter*in). Ebenso erklärt sich der Kunde (Halter*in) damit einverstanden, nach erfolgreich durchgeführtem Training
mind. einen, bzw. nach Bedarf zwei, abschließende Kontrolltermine zu vereinbaren.
- Termine sind nach Rücksprache auch stundenweise buchbar.
- EXTREM-Felle behält sich das Recht vor, (einzelne) Dienstleistungen/Angebote aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. EXTREM-Felle wird dem Kunden
(Halter*in) einen Nachholtermin vorschlagen.
- Die Örtlichkeiten für das Training/die Durchführung der Dienstleistungen werden von EXTREM-Felle festgelegt. EXTREM-Felle behält sich vor, die Umsetzung von
Übungen/Dienstleistungen/Angeboten an den körperlichenVoraussetzungen des Kunden (Halter*in) und der Konstitution und dem Alter des Hundes anzupassen. Die
Teilnahme oder der Besuch der Trainings-/Beratungsstunden sowie das Betreten des Trainingsgeländes erfolgen auf eigenes Risiko.
- Es bleibt EXTREM-Felle vorbehalten, den Leistungsumfang zu bestimmen und vom Kunden eventuell gewünschte Hilfsmittel oder grob fahrlässige Handlungen,
die dem Hund Schmerzen, Leid oder Gewalt zufügen, abzulehnen. Sollte hierüber keine Einigung erzielt werden, behält sich EXTREM-Felle vor, das Training/die Dienstleistung/das Angebot abzubrechen
und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. In diesem Fall ist keine Rückvergütung möglich. Ist ein Training an der Schleppleine nötig, wird dieses ausschließlich am Brustgeschirr
durchgeführt. Sollte ein Brustgeschirr nicht möglich sein, bedarf es einer gesonderten Absprache. Würgehalsbänder, Stachelhalsbänder oder ähnliche tierschutzrelevante Hilfsmittel sind im Training
nicht gestattet. Wir behalten uns vor, das Training abzubrechen, wenn keine andere Halsung eingesetzt wird. Eine Rückvergütung ist dann nicht möglich.
- Den Anweisungen des/der Trainers*in ist Folge zu leisten um ein ordnungsgemäß durchgeführtes Training/Dienstleistung/ein Angebot zu gewährleisten.
- Der Kunde (Halter*in) verpflichtet sich, soweit dies in seinen Möglichkeiten liegt, nur mit einem gesunden Hund, der den Anforderungen der Übungen körperlich
gewachsen ist, teilzunehmen. EXTREM-Felle behält sich vor, den/die Halter*in bei Auffälligkeiten am Hund vor/während des Trainings/der Dienstleistung/des Angebots zu einem Tierarzt zu
schicken.
- Alle Angebote von EXTREM-Felle sind freibleibend, Irrtümer und Fehler vorbehalten. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages
mit EXTREM-Felle bedürfen zu Ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen
nichtig oder unwirksam, bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Kurse/Seminare/Workshops (Einzeltraining)
Läufigkeit: Wird eine Hündin zu Kursbeginn oder während der Dauer eines Kurses läufig, ist dies
umgehend EXTREM-Felle mitzuteilen. Eine (weitere) Teilnahme ist nur nach
Rücksprache möglich.
Sollte der Kurs nicht begonnen/nicht beendet werden können, ist eine Rückvergütung nur in
Ausnahmefällen und nach Rücksprache möglich. Der Hundehalter*in kann nach Rücksprache ggf.
auch ohne/mit einem anderen Hund weiter teilnehmen.
Teilnehmeranzahl: Sollte die Mindest-Teilnehmeranzahl vor Beginn eines Kurses/eines
Seminars/eines Workshops nicht zustande kommen, ist EXTREM-Felle berechtigt,
den Kurs/das Seminar/den Workshop auch kurzfristig abzusagen. EXTREM-Felle behält
sich vor,
einen Ersatztermin anzusetzen. In diesem Falle werden bereits geleistete
Zahlungen nicht
zurückerstattet.
Teilnahmegebühr: Das Nichterscheinen oder Absage sowie vorzeitiger
Abbruch einer/eines Dienstleistung/Angebots oder Termins verleiht keinen Anspruch auf Zurückzahlung der Teilnahmegebühr, ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.
Trainingszeit: Kurse sind für bis zu 4 bis max. 6 Mensch-Hund Teams mit 60 Minuten Dauer
ausgelegt. Sollte ein Kurs unter 4 Teilnehmern statt finden oder bei speziellen
Wetterverhältnissen, so behält sich EXTREM-Felle vor, die Trainingszeit anzupassen ohne dass
EXTREM-Felle dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht.
Rücktritt: Der Teilnehmer kann vor Kurs-/Seminar-/Workshopbeginn oder Einzeltraining
zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Ein Fernbleiben vom gebuchten Angebot gilt
nicht als Rücktritt. Bei vereinbartem Einzeltraining ist der Rücktritt
mindestens 1 Woche vor dem
nächsten vereinbarten Termin bekannt zu geben.
Bei Kursen/Seminaren/Workshops fallen für einen Rücktritt ohne weiteren Nachweis
folgende
Stornierungskosten an:
- Bis 2 Wochen vor Beginn der gebuchten Leistung 30 % des Teilnahmebetrages
- Bis 1 Woche vor Beginn der gebuchten Leistung 50 % des Teilnahmebetrages
- Ab 1 Woche vor Beginn der gebuchten Leistung 100 % des Teilnahmebetrages
21. Sonstiges
Das Fotografieren sowie Aufnehmen von Videos und Tonaufnahmen ist während der
Veranstaltungen nicht gestattet. Ggf. ausgeteiltes Lehrmaterial/Unterlagen/Handouts u. ä. sind
urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt (z. B.
digitalisiert, kopiert) oder verbreitet werden.
Ausschluss von Haftung, Garantie und Schadenersatzansprüchen:
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von der konsequenten Umsetzung des Gelernten zwischen den Terminen und von der individuellen Veranlagung
und des aktuellen Zustandes des jeweiligen Hundes abhängt. Bitte bedenken Sie, dass die Trainings Impulse setzen, die im Alltag zu üben oder umzusetzen sind. Die Erziehung findet
i. d. R. nicht auf dem Hundeplatz statt, sondern mit Ihnen und Ihrem Hund im Alltag.
Die auf diesen Seiten gegebenen Empfehlungen sind unverbindlich und berücksichtigen nicht das individuelle Fehl- oder Problemverhalten. EXTREM-Felle übernimmt
keine Haftung für Unfälle, etwaige Folgeschäden oder sonstige Auswirkungen, die durch die Anwendung und Ausführung der auf diesen Seiten gegebenen Empfehlungen entstehen könnten. Für Unfälle und
Schäden, die der Hund auf Grund der gegebenen Empfehlungen verursacht, ist der/die Halter*in verantwortlich. Die Anwendung sämtlicher Empfehlungen, Trainings und Techniken erfolgt allein auf eigenes
Risiko. Grob fahrlässige Handlungen bleiben davon unberührt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche
Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen
Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.
Änderungen vorbehalten
Stand Dezember 2019